Der Studienbeirat berät den Fachbereichsrat sowie die Dekanin oder den Dekan in Angelegenheiten der Lehre und des Studiums, insbesondere in Angelegenheiten der Studienreform, der Evaluation von Studium und Lehre, sowie hinsichtlich des Erlasses oder der Änderung von Prüfungsordnungen. Für Prüfungsordnungen (Erlass, Änderung, Aufhebung) hat der Studienbeirat das Vorschlagsrecht (näheres regelt § 64 Abs. 1 HG NRW).
Der Studienbeirat besteht in seiner einen Hälfte aus - der Studiendekanin oder dem Studiendekan, als der ihm vorsitzenden Person und - drei Vertreterinnen und/oder Vertretern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie in seiner anderen Hälfte aus - zwei Vertreterinnen und/oder Vertretern der Gruppe der Studierenden.
Mitglieder des Studienbeirates
(Wahl in 495.Tagung des FBR EI vom 17.10.2024
Studiendekan:
Gruppe der Hochschullehrer*innen:
Gruppe der Studierenden: