Hochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences
Fachbereich Elektro- & Informationstechnik
Faculty of Electrical Engineering & Information Technology

Nicht mehr gültig, da die Prüfungsordnung WIE 2012 ausgelaufen ist

Allgemeine Informationen

Im 5. Fachsemester des Studiengang Wirtschaftsingenieur ist ein Praxissemester vorgesehen. Dies muss jeder Studierende absolvieren.

Im Grunde können Praktika in allen betriebs- oder ingenieurwissenschaftlichen Bereichen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Einrichtung (Hochschule, Botschaften, (Außen-)Handelskammern etc.) durchgeführt werden. In Ihrem eigenen Sinne, sollten Sie jedoch ein Praktikum in dem Bereich anstreben, dass Ihrem späteren Berufswunsch bzw. Ihrem Studium möglichst nahe ist. Wichtig ist, dass Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin im Unternehmen mindestens den akademischen Grad hat, den Sie durch Ihr Studium anstreben.

Alle Praktika müssen entsprechend der Prüfungs- bzw. Praxissemesterordnung vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dort ist festgehalten, dass ein Antrag bis 3 Monate vor Beginn der Tätigkeit / des Praxissemesters bei dem Praxissemesterbeauftragten eingereicht werden muss. Eine schriftliche vertragliche bzw. vertragsähnliche Vereinbarung ist für den Antrag zwingend notwendig.

Um das Praxissemester gem. Prüfungsordnung anmelden und durchführen zu können, müssen Sie die in der Prüfungsordnung angegebenen Voraussetzungen erfüllen. 

Außerordentliche Zulassungen sind nicht mehr möglich.

Eine grobe Übersicht über die organisatorisch relevanten Aspekte Ihre Praxissemesters finden Sie hier: Organisatorisches (vgl. praxissemesterbegleitendes Seminar). Dennoch ist die Teilnahme am praxissemesterbegleitenden Seminar vor Aufnahme des Praxissemesters verpflichtend.​