Nachdem in den letzten Jahren die elektronischen Geräte sowohl in der Industrie als auch im privaten Bereich einen stürmischen Einzug gehalten haben, wurde es notwendig, den Begriff der "Elektromagnetischen Verträglichkeit" in der eingangs dargestellten Form zu fassen, um sicherzustellen, daß alle Geräte und Anlagen so beschaffen sind, daß sie bis zu einem Grenzwert gegenüber elektromagnetischen Störungen störfest sind und selbst auch keine Störquelle für eine unzulässig hohe Aussendung elektromagnetischer Störungen darstellen.
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Unter dem Begriff "Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)" versteht man die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung, in ihrer elektromagnetischen Umgebung zu funktionieren, ohne diese Umgebung, zu der auch andere Einrichtungen gehören, unzulässig zu beeinflussen.
Heutzutage ist die EMV gesetzlich verankert (EMVG).
Schon immer wurde sie bei besonders kritischen Anwendungen befolgt, so beispielsweise in der:
- Flugtechnik,
- Medizintechnik,
- Verteidigungstechnik,
- Rundfunk- und Fernsehtechnik und der
- Hochspannungstechnik
Messung zur CE-Kennzeichnung
- Störfestigkeit
- Störabstrahlung